Kryptosteuern in der Schweiz
Erwägen Sie, den Wohnsitz in die Schweiz zu verlegen und fragen sich, wie Einkommen aus Kryptowährungen in der Schweiz besteuert werden? Hier erfahren Sie alles zum Thema Kryptowährung Besteuerung in der Schweiz.
Wie bewerten wir die steuerliche Behandlung von Einkünften aus Krypto-Assets in der Schweiz?
😊
Bewertung: Gut
Start-ups finden ein wachsendes Ökosystem von Fintech-Unternehmen und moderat günstige Steuern.
Perspektive Ausland Podcast
Vor kurzem sprachen wir auf unserem beliebten Podcast zum Thema Schweiz und sprachen dabei auch das Thema Kryptowährungen an.
In der Schweiz sind Kapitalgewinne und -verluste aus nichtgewerblichem Handel mit Kryptowährungen steuerfrei. Gewerbliches Einkommen in Verbindung mit dem Handel, Mining oder sonstigen Geschäften mit Kryptowährungen unterliegt der Einkommensteuer. Der Besitz an Kryptowährungen ist im Vermögen zu deklarieren und wird mit der Vermögenssteuer besteuert. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Kryptosteuern in der Schweiz.
Diese Kryptosteuern müssen in der Schweiz gezahlt werden
In der Schweiz ist der Handel, Besitz und Mining von Kryptowährungen legal und die steuerliche Behandlung ist von der eidgenössischen Steuerverwaltung geregelt.
Wenngleich Gewinne der Wertsteigerung nicht besteuert werden, wird jedoch das Mining dem Erwerbseinkommen oder bei Unternehmen dem Unternehmensgewinn hinzugerechnet. Da natürliche Personen Einkommensteuern sowohl auf Bundesebene (der gesetzliche Höchstsatz der direkten Bundessteuer beträgt 11,5 %) als auch auf Kantons- und Gemeindeebene erhoben werden, kommt es zu einer unterschiedlichen Steuerbelastung je nach Wohnort. Die Steuerverwaltung bietet aber ein Online Tool zur Berechnung der Steuern — auch als Krypto-Steuersoftware bekannt — welches sehr einfach zu bedienen ist und mit welchem man, auf die persönliche Situation abgestimmt, die steuergünstigste Gemeinde der Schweiz z.B. für das Jahr 2021 berechnen kann.
Die Einkommensteuer (Bundessteuer+Kantons-/Gemeindesteuer) bewegte sich in der Schweiz 2021 zwischen 22% und 38% und hängt vom jeweiligen Kanton, der Höhe des Einkommens, Familienstand und Konfession ab. Der Schweizer Durchschnitt liegt bei 34%. Insgesamt hat die Schweiz im Vergleich zu anderen Industriestaaten in Europa ein attraktives Steuersystem.
Unternehmen rechnen Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen Ihrem Ertrag hinzu und führen den Bestand von Kryptowährungen in Ihrem Betriebsvermögen. Auch Kursschwankungen sind in diesem Fall nach handelsrechtlichen Grundsätzen in der Buchhaltung zu erfassen. Daraus werden die Krypto-Steuerberichte generiert. Laut Schätzung des Schweizer Gewerkschaftsbunds soll im Jahr 2022 die effektive Steuerbelastung von Unternehmen in der Schweiz im Durchschnitt unter 14% Prozent liegen.
Digitale Vermögenswerte mit besonderen Merkmalen
Räumt ein Token dem Eigentümer weitere Rechte ein, die über die „typischen“ Merkmale und Rechte von Kryptowährungen hinausgehen, so werden die Steuerfolgen individuell je nach den konkreten Merkmalen beurteilt. Es könnte sich zum Beispiel an den Token gekoppelte Dividenden-, Stimm- und Liquidationsrechte oder digitale Zins- und Forderungsrechte handeln.
Erfahren Sie hier mehr zu Kryptowährungen und Steuererklärung - Das müssen Sie beachten.
Privater Handel mit Kryptowährungen
Natürliche Personen haben ihr gesamtes Erwerbseinkommen aus selbständiger oder unselbständiger Tätigkeit, ihr Ersatz- oder Nebeneinkommen sowie den Vermögensertrag aus beweglichem und unbeweglichem Vermögen usw. zu versteuern.
Guthaben in Kryptowährungen unterliegen der Vermögenssteuer und sind im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis zu deklarieren. Der Nachweis hat mittels eines Ausdrucks der digitalen Brieftasche (Wallet), Stand per Ende der Steuerperiode, zu erfolgen.
Für Bitcoin publiziert die ESTV (Eidgenössische Steuerverwaltung) einen Jahresendsteuerkurs. Andere Kryptowährungen sind zum Jahresschlusskurs der für diese Währung gängigsten Börsenplattform zu deklarieren.
Kursgewinne werden als Kapitalgewinne gewertet und sind in der Schweiz steuerfrei. Allerdings sind auch Kursverluste steuerlich nicht abziehbar.
Geschäftlicher Handel mit Kryptowährungen
Bei einem gewerbsmäßigen Handel mit Kryptowährungen sind die Gewinne steuerbar und die Verluste steuerlich abzugsfähig. Die Kriterien für den gewerbsmäßigen Wertschrifthandel sind wie im ESTV-Kreisschreiben Nr. 36 vom 27. Juli 2012 genannt sinngemäß auch für Kryptowährungen heranzuziehen. Die effektive Steuerbelastung von Unternehmen liegt in der Schweiz im Durchschnitt unter 14% Prozent, unterscheidet sich aber von Kanton zu Kanton.
Firmen haben darüber hinaus noch die Möglichkeit, Kryptowährungen als Bestand an Vorrat einzutragen oder als „immaterielle Vermögenswerte“ zu deklarieren. Für die Deklaration ist der Ausdruck des digitalen Wallets am Ende der Steuerperiode und die Feststellung der Kurswerte durch die ESTV (Eidgenössische Steuerverwaltung) die Basis.
Erleichterungen für Start-ups, bis zu 10 Jahre Steuerfreiheit:
Die meisten Kantone sehen im Einzelfall vollständige oder teilweise Steuererleichterungen für bis zu 10 Jahre für kantonale/kommunale Steuern vor. Anreize können insbesondere für die Neugründung oder die Erweiterung solcher Unternehmen gewährt werden, die von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung für den Kanton sind. Die Praxis der einzelnen Kantone ist hierbei unterschiedlich. Generell werden Unternehmensanreize jedoch vor allem im Zusammenhang mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze vor Ort gewährt. In den meisten Kantonen ist, sollten mindestens 10 bis 20 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Jedoch gibt es auch Ausnahmen von dieser Regel, die man individuell am ins Auge gefassten Wohnort mit der Steuerabteilung der Gemeinde besprechen kann.
Krypto-Mining in der Schweiz
Das Schürfen (Mining) von Kryptowährungen durch Zurverfügungstellung von Rechenleistung gegen Entgelt durch eine natürliche Person führt bei dieser zu steuerbarem Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit. Erfahren Sie hier mehr zu Krypto-Staking.
Geldwäschebekämpfung
In der Schweiz gibt es strenge Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche. Das Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche legt bestimmte Bedingungen fest, die bei Transaktionen mit einem Wert von 1.000 € oder mehr beachtet werden müssen. So müssen bestimmte Daten, Belege und Aufzeichnungen über Transaktionen dokumentiert und fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Zu den Aufzeichnungen zählen unter anderem Daten wie die Identität der Kunden, die Art der Kryptowährungen sowie Datum und Verwendungszweck der Transaktionen.
Die Zukunft von Kryptowährungen in der Schweiz
Die Schweiz will in der Krypto-Branche ganz vorn mitspielen, hat keine Berührungsängste mit modernen Fintech-Unternehmen und ist vergleichsweise sehr weit mit einer eigenen digitalen Zentralbank-Währung; einem E-Franken. Im Schweizer Kanton Zug, auch als „ Crypto Valley“ bekannt, haben sich bereits eine Vielzahl von Anbietern virtueller Währungen angesiedelt, allein in den letzten Jahren kamen knapp 300 neue dazu. So hat sich im Fintech-Bereich ein wachsendes Fintech- und Blockchain-Ökosystem entwickelt. Dennoch sind viele Banken noch zurückhaltend, was zum Beispiel die Bereitstellung von Konten für Krypto-Dienstleister betrifft. Ausnahmen gibt es aber, wie zum Beispiel den regulierten Krypto-Exchange-Anbieter 4bridges.
Die Stadt Lugano zum Beispiel will ihren Bürgern und Unternehmen ermöglichen, Steuern sowie Waren und Dienstleistungen in Kryptowährungen wie Bitcoin, Tether zu bezahlen. Außerdem sollen Programme zur Unterstützung für Start-ups entwickelt werden. Insgesamt also eine positive Stimmung für Trader, Investoren und Unternehmer in diesem Bereich.
Fazit - Kryptosteuern in der Schweiz
Das Schweizer Steuersystem ist nicht nur für steuerpflichtige Unternehmen attraktiv, sondern auch für Privatpersonen, da die Steuerlast im internationalen Vergleich moderat ausfällt. Die Schweiz zählt weiterhin zu den steuergünstigen Unternehmensstandorten in Europa. Einzelne Kantone liegen im internationalen Steuervergleich gar auf den vordersten Plätzen.
Dennoch gibt es ganz klar Standorte mit besseren steuerlichen Bedingungen für privates oder gewerbliches Handeln mit Krypto-Währungen.
Für Start-ups in der Fintech-Branche ist die Schweiz jedoch ein Favorit, wegen der klaren gesetzlichen Regelung, relativ günstigen Steuersätzen, aber vor allem auch dem vorhandenen Ökosystem der Fintech-Branche. Es lohnt sich auf jeden Fall von einem Blockchain-Start-up Steuerberater bzgl. Krypto Steuern und Standort beraten zu lassen.
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