Kryptosteuern in Rumänien
Erwägen Sie, den Wohnsitz nach Rumänien zu verlegen und fragen sich, wie Einkommen aus Kryptowährungen in Rumänien besteuert werden? Hier erfahren Sie alles zum Thema Kryptowährung Besteuerung in Rumänien.
Wie bewerten wir die steuerliche Behandlung von Einkünften aus Krypto-Assets in Rumänien?
Bewertung:
Perspektive Ausland Podcast
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Wie in vielen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch, sind Kryptowährungen in Rumänien nicht reguliert und es gibt keine speziellen gesetzlichen Vorschriften für die Besteuerung. Durch die wachsende Popularität von Kryptowährungen im Land, steigt allerdings auch der Bedarf an einem klaren Rechtsrahmen und mehr Klarheit in der Steuergesetzgebung für Kryptosteuern in Rumänien.
Bislang werden Kryptowährungen wie virtuelle Währungen behandelt und fallen unter die Aufsicht der Finanzaufsichtsbehörde (ASF) und der rumänischen Nationalbank (BNR). Die BNR gab bekannt, dass jede Form von digitaler Währung weder als nationale noch als ausländische Währung angesehen wird und deshalb das rumänische Gesetz über elektronische Währungen nicht für Kryptowährungen gilt. Es ist allerdings zu erwarten, dass es in Zukunft weitere Richtlinien und neue regulatorische Ansätze für Kryptowährungen geben wird.
Welche Kryptosteuern in Rumänien muss ich beachten?
In Rumänien unterliegen alle Transaktionen mit Kryptowährungen der Einkommensteuer. Für Gewinne aus langfristigen Investitionen gilt die Kapitalertragsteuer mit einem pauschalen Steuersatz von 10 %. Gewinne aus dem Kauf und Verkauf von Kryptowährungen werden hingegen steuerlich als Einkommen aus sonstigen Quellen betrachtet, wodurch sie der Einkommensteuer unterliegen. Alle Gewinne sind bis zu einem Freibetrag von 50 Euro von der Steuer befreit.
Kryptosteuern für natürliche Personen
Für Steuerzwecke unterliegen die mit Kryptowährungen erzielten Gewinne von natürlichen Personen der Einkommens- oder Kapitalertragssteuer, beide zu einem pauschalen Satz von 10 %. Für natürliche Personen werden die Gewinne in der persönlichen Einkommensteuererklärung berücksichtigt.
Gewerblicher Handel mit Kryptowährungen
Für Unternehmen gibt es Vorrausetzungen. Beim gewerblichen Handel mit Kryptowährungen, zum Beispiel Zahlungen in Bitcoin oder anderen Kryptowährungen, gelten diese als Vermögen und werden als Einkommen besteuert. Für die Ausgabe von virtuellen Vermögenswerten muss der Herausgeber zudem über ein Stammkapital von mindestens 350.000 Euro verfügen und von der rumänischen Nationalbank (BNR) zugelassen sein. Eine Zulassung der Nationalbank beinhaltet eine vollständige Überprüfung der Steuerhistorie und der rechtlichen Aufzeichnungen aller Mitglieder des Unternehmens. Wer ohne Erlaubnis der rumänischen Nationalbank handelt, muss mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren rechnen.
Krypto-Mining in Rumänien
Es gibt keine besonderen gesetzlichen Bestimmungen und Steuer Anwendungen für das Schürfen und Staking von Kryptowährungen in Rumänien. Die Gewinne aus Mining-Aktivitäten fallen deshalb ebenfalls unter die Einkommensteuer.
Kryptowährungen in der Steuererklärung
Alle Gewinne aus Kryptowährungsgeschäften müssen in der jährlichen Einkommensteuererklärung angegeben werden. Die Steuererklärung ist bis zum 25. März des Folgejahres fällig, oder bis zum 25. des dritten Monats, falls das Steuerjahr vom Kalenderjahr abweicht. Für die Steuererklärung Rumänisch lernen müssen Sie übrigens nicht, Sie könnten die Online Steuererklärung mithilfe einer Deutsch Rumänisch Übersetzung ausfüllen, oder besser, Sie lassen sich von einem Profi helfen. Es empfiehlt sich, Aufzeichnungen über die Transaktionen und Werte der Kryptowährungen zu führen, um die Angaben in der Steuererklärung nachweisen zu können.
Die Zukunft von Kryptowährungen in Rumänien
Aktuellen Studien und Schätzungen zufolge, besitzen etwa 12 % aller Rumänen Kryptowährungen, wodurch das Land an zweiter Stelle hinter der Türkei steht. Das Land steht sogar an erster Stelle, was den Anstieg der Google-Suchanfragen nach dem Suchwort „Krypto“ anbelangt. Generell sind Kryptowährungen im Land weit verbreitet und die Einwohner sehen eine positive Zukunft für Kryptowährungen voraus. Rumänien ist bereits heute eines der Länder, mit den meisten Krypto-Geldautomaten der Welt. Sogar die rumänische Regierung hat die Blockchain bereits als Infrastruktur bei nationalen Wahlen eingesetzt und wird die Technologie wohl auch in Zukunft weiterhin unterstützen.
Fazit – Kryptosteuern in Rumänien
Kryptowährungen sind in Rumänien weit verbreitet und akzeptiert und die Gesamtbelastung an Kryptosteuern in Rumänien beläuft sich auf 10 %. Generell unterliegen alle Transaktionen mit Kryptowährungen der Einkommensteuer oder Kapitalertragsteuer und müssen in der jährlichen Steuererklärung angegeben werden. In Rumänien lassen sich also keine steuerfreien Einkünfte erzielen, die Steuerbelastung hält sich allerdings im akzeptablen Bereich. Die Regierung arbeitet bereits an neuen regulatorischen Ansätzen, weshalb man als Anleger in Sachen Kryptosteuern in Rumänien immer auf dem aktuellen Stand bleiben sollte.
Auch für die Gründung einer Firma oder eines Firmensitz ist Rumänien aktuell sehr spannend. Mehr zum Thema Firmengründung in Rumänien finden Sie hier und Informationen über Firmengründung in den verschiedensten Ländern hier.
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