Kryptosteuern in Israel
Erwägen Sie, den Wohnsitz nach Israel zu verlegen und fragen sich, wie Einkommen aus Kryptowährungen in Israel besteuert werden? Hier erfahren Sie alles zum Thema Kryptowährung Besteuerung in Israel.
Wie bewerten wir die steuerliche Behandlung von Einkünften aus Krypto-Assets in Israel?
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Bewertung: Unterirdisch
Bloß nicht - Israel ist kein Wohnsitz oder Firmensitz für Krypto-Mining oder Trading. Extreme hohe komplexe Steuern erwarten Sie hier von bis zu 43%.
Kryptowährungen in Israel haben einen steuerlichen Status wie digitalen Vermögenswerten und unterliegen verschiedenen Arten der Besteuerung. Beim privaten Verkauf von Kryptowährungen fällt eine Kapitalertragsteuer an und für den gewerblichen Handel mit Kryptowährungen wird eine Körperschaftsteuer und eine Mehrwertsteuer erhoben. Auch für das Krypto-Mining und Staking müssen Körperschaftsteuer und Mehrwertsteuer gezahlt werden. Die Gesamtsituation der Kryptosteuern in Israel sind also alles andere als übersichtlich. Hier finden Sie deshalb alle wichtigen Informationen zur Versteuerung von Kryptowährungen in Israel.
Welche Kryptosteuern in Israel gibt es?
Die Besteuerung von Krypto-Vermögenswerten erfolgt erst nach dem Verkauf, bzw. der Veräußerung einer Kryptowährung. Wenn dabei ein Gewinn entsteht, muss eine Kapitalertragssteuer von 25 % auf den Veräußerungsgewinn gezahlt werden. Krypto-Miner und regelmäßige Händler werden automatisch wie ein Unternehmen behandelt und müssen die Körperschaftsteuer von 23 % zahlen sowie eine Mehrwertsteuer von 17 % entrichten. Alle Steuerzahler sind verpflichtet, ihre Gewinne oder Verluste einmal im Jahr mit einem speziellen Formular in der Steuererklärung anzugeben.
Privater Handel mit Kryptowährungen
Natürliche Personen, die mit Kryptowährungen handeln, sind nicht mehrwertsteuerpflichtig. Sobald die Kryptowährungen veräußert werden, unterliegen die Gewinne aber der Kapitalertragsteuer. Für die Steuererklärung verlangt die israelische Steuerbehörde jedes Jahr eine Dokumentation aller Transaktionen mit virtuellen Währungen, um die Vermögenswerte besser nachvollziehen zu können.
Gewerblicher Handel mit Kryptowährungen
Wer in Israel gewerblich mit Kryptowährungen handelt oder sonstige Dienstleistungen anbietet, unterliegt automatisch einer 17-prozentigen Mehrwertsteuer. Alle Unternehmen, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen anbieten, müssen zudem eine Lizenz der Aufsichtsbehörde für Finanzdienstleistungen besitzen. Eine Lizenz kann jedem israelischen Einwohner erteilt werden, der die Volljährigkeit erreicht hat, geschäftsfähig ist und nicht für insolvent erklärt wurde. Weiterhin muss auch ein bestimmtes Mindestkapital zur Verfügung stehen und natürliche Personen dürfen nicht wegen einer Straftat verurteilt sein.
Die Zukunft von Kryptowährungen in Israel
In einer Erklärung der Bank of Israel und verschiedenen Aufsichtsbehörden wurde vor der Verwendung und dem Handel mit virtuellen Währungen gewarnt. Demnach gäbe es zahlreiche Gefahren, die mit dem Handel mit virtuellen Währungen verbunden sind, darunter Betrug, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Darüber hinaus seien virtuelle Währungen wie der Bitcoin nicht als gesetzliches Zahlungsmittel zulässig und es sei schwierig Vorschriften zu entwickeln, um Risiken für die Banken und deren Kunden zu minimieren.
Obwohl Kryptowährungen wie der Bitcoin von der israelischen Zentralbank immer noch nicht als tatsächliche Währung anerkannt werden, hat die israelische Steuerbehörde vorgeschlagen, Kryptowährungen als „virtuelles Zahlungsmittel“ zu betrachten und zu besteuern. Man darf also gespannt bleiben, in welche Richtung Israel sich in Sachen Kryptowährungen bewegen wird.
Fazit – Kryptosteuern in Israel
Die Gesamtsteuerbelastung für Kryptowährungen in Israel ist extrem hoch und Unternehmen sowie Privatpersonen sind einer unvorhersehbaren Steuerbelastung ausgesetzt. Die Kryptosteuern in Israel bestehen aus einer Mischung aus Kapitalertragsteuer (25 %), Mehrwertsteuer (17 %), Körperschaftsteuer (23 %) und einer Umsatzsteuer (3 %). Für Mandanten mit hohen Einkünften aus Kryptowährungen ist Israel als Wohn- oder Geschäftssitz deshalb vollkommen ungeeignet.
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