Kryptosteuern in Frankreich

Erwägen Sie, den Wohnsitz nach Frankreich zu verlegen und fragen sich, wie Einkommen aus Kryptowährungen in Frankreich besteuert werden? Hier erfahren Sie alles zum Thema Kryptowährung Besteuerung in Frankreich.

Wie bewerten wir die steuerliche Behandlung von Einkünften aus Krypto-Assets in Frankreich?

 

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Bewertung: Unterirdisch

Mindestens 30%, meist 45% Steuern bei Trading. Mining wird immer mit 45% besteuert.

In Frankreich werden Kryptowährungen, wie Bitcoin, Ether und Co., als bewegliches Anlagevermögen betrachtet, weshalb man Krypto Gewinne versteuern muss. Die Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen werden auch dann besteuert, wenn eine Person nur gelegentlich mit Kryptowährungen handelt. Die Regierung unterscheidet zudem darüber, ob Sie ein gelegentlicher Anleger, ein professioneller Händler oder ein Krypto-Miner sind.

Die Kryptosteuern in Frankreich im Überblick

Wie in den meisten anderen Ländern gibt es auch in Frankreich keine Steuern auf den Kauf oder das Halten von Kryptowährungen. Es ist jedoch wichtig, genaue Aufzeichnungen über Krypto-Trades zu führen, damit Sie später die Kostenbasis der Transaktion berechnen können. Sobald die Kryptowährungen nämlich verkauft oder anderweitig veräußert werden, wird in Frankreich eine Steuerpflicht ausgelöst. Steuern werden auf Krypto-Transaktionen allerdings nur erhoben, wenn die Kryptowährung gegen eine Fiat-Währung verkauft wird. Alle anderen Aktivitäten wie der Besitz oder Tausch von Kryptowährungen sind steuerfrei. Alle Kapitalgewinne in Frankreich, auch die aus der Veräußerung von Kryptowährungen, sind bis zu einem Freibetrag von 305 € pro Jahr steuerfrei.

Wie hoch sind die Kryptosteuern in Frankreich?

Kryptowährungen werden in Frankreich gemäss Steuerregeln auf die gleiche Weise besteuert, wie bewegliches Anlagevermögen. Wie eine Kryptowährung letztendlich besteuert wird, hängt davon ab, ob Sie ein gelegentlicher Anleger, ein Miner oder ein professioneller Händler sind. Nach Angaben der französischen Steuerbehörden, gelten für Bitcoins und andere Kryptowährungen, folgende Steuerklassen:

  • Gelegenheitshändler – Pauschalsteuer von 30 %

  • Professionelle Händler – BIC-Steuer von 45 %

  • Krypto-Schürfer – BNC-Steuer von 45 %

Steuern für den gelegentlichen Handel mit Kryptowährungen

Gelegenheitshändler müssen einen besonderen Pauschalsteuersatz (PFU) zahlen. Die Pauschalsteuer gilt insbesondere für Einkünfte aus Finanzanlagen wie Kryptowährungen, Kapitalerträgen, Wertpapieren und Lebensversicherungen. Der Gesamtsteuersatz für Kryptowährungen liegt bei 30 % und setzt sich aus 12,8 % Einkommensteuer und zusätzlichen 17,2 % Sozialsteuern zusammen.

Krypto-Mining in Frankreich

In Frankreich fällt das Krypto-Mining unter die Regelung der nicht-kommerziellen Gewinne (bénéfices non commerciaux, kurz: BNC) und muss dementsprechend versteuert werden. Sämtliche Gewinne müssen dokumentiert und angegeben werden, denn auf Mining-Gewinne wird eine BNC-Steuer von 45 % erhoben. Krypto-Miner, die einen Umsatz von weniger als 70.000 € im Jahr erzielen, können zudem für bestimmte BNC-Steuervergünstigungen infrage kommen. Für gewerbliche Schürfer gibt es diese Option nicht. Erfahren Sie hier mehr zu Krypto-Staking.

Kryptowährungen auf der Steuererklärung

Um die Kryptosteuern in Frankreich ordnungsgemäß in der Steuererklärung anzugeben, muss das Formular 2042 der Einkommensteuererklärung ausgefüllt werden. Verheiratete müssen zudem eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, ohne die Möglichkeit, eine getrennte Steuererklärung einreichen zu können. Folgende Formulare könnten von den französischen Steuerbehörden zudem gefordert werden:

  • Formular 2086 zur Angabe der Kapitalerträge.

  • Formular 2042 C für die Erklärung der Mining-Einkünfte.

  • Formular 3916 zur Angabe von Kryptowährungskonten außerhalb Frankreichs.

Weitere Aufzeichnungen

Die französische Steuerverwaltung hat keine besonderen Anforderungen für Dokumente, die im Rahmen einer Steuererklärung eingereicht werden müssen. Es müssen allerdings einige detaillierte Angaben gemacht werden, um die in der Steuererklärung angegebenen Informationen zu unterstützen. Es lohnt sich also im Allgemeinen, die folgenden Informationen zu dokumentieren:

  • Datum und Zeitpunkt der Krypto-Transaktionen

  • Der Wert der gekauften oder verkauften Währung

  • Die Anzahl der Währungseinheiten

  • Den steuerpflichtigen Gewinn

Fazit – Steuern in Frankreich

In Frankreich entscheidet die Regierung, ob Sie als Anleger, kommerzieller Händler oder als Krypto-Miner besteuert werden. Unabhängig davon sind die Kryptosteuern in Frankreich allerdings so hoch, dass das Land als Wohnsitz für Mandanten mit hohen Krypto-Einkünften, ähnlich wie Spanien, nicht geeignet ist. Schauen Sie sich lieber günstige Alternativen wie Portugal oder Malta an.

 

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