Kryptosteuern auf den Kaimaninseln

Erwägen Sie, den Wohnsitz auf die Kaimaninseln zu verlegen und fragen sich, wie Einkommen aus Kryptowährungen auf den Kaimaninseln besteuert werden? Hier erfahren Sie alles zum Thema Kryptowährung Besteuerung auf den Kaimaninseln.

Wie bewerten wir die steuerliche Behandlung von Einkünften aus Krypto-Assets auf den Kaimaninseln?

 

🤩

Bewertung: Super

Mining wegen hoher Stromkosten nicht attraktiv. Für Einkünfte aus Handel und Investition mit 0% Steuern ein “Steuerparadies”. Regulierung von Krypto-Dienstleistungen ist streng.

Die zu den Großen Antillen gehörende Inselgruppe Cayman Islands (deutsch Kaimaninseln, auch Caymaninseln oder Kaiman-Inseln) sind schon seit langem dafür bekannt, ein Steuerparadies für Unternehmen und Investoren zu sein. Auch Kryptowährungen sind dabei keine Ausnahme, denn sie werden auf den Kaimaninseln steuerlich wie andere virtuelle Vermögenswerte gesehen. Das bedeutet, dass sowohl Kryptounternehmen als auch Privatanleger auf den Kaimaninseln keine Steuern zahlen müssen.

Übersicht der Kryptosteuern auf den Kaimaninseln

Sowohl für Kryptounternehmen als auch für Privatanleger sind die Cayman Inseln eine Krypto-Steueroase, denn es gibt keine Körperschaftsteuer für Unternehmen und auch keine Einkommensteuer oder Kapitalertragsteuer für Privatpersonen. Im Mai 2020 wurde allerdings auf der Inselgruppe Cayman Islands ein neuer Gesetzesrahmen für die Regulierung und Überwachung von Dienstleistungsunternehmen für virtuelle Vermögenswerte eingeführt, nämlich der Virtual Asset Act (VASP Act).

Unter dem VASP-Gesetz werden digitale Vermögenswerte wie Kryptowährungen als eine virtuelle Darstellung eines Wertes definiert, der digital gehandelt, übertragen oder zu Zahlungs- und Investitionszwecken verwendet werden kann. Virtuelle Vermögenswerte selbst oder Personen, die mit digitalen Vermögenswerten für ihre eigenen Zwecke handeln, unterliegen im Allgemeinen keiner besonderen Regulierung oder Besteuerung auf den Kaimaninseln. Nach dem VASP-Gesetz benötigen aber alle Unternehmen eine Lizenz, die Dienstleistungen für digitale Vermögenswerte anbieten. Zudem müssen einige strenge Richtlinien zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingehalten werden.

Welche Steuern müssen gezahlt werden?

Die Regierung der Kaimaninseln erhebt keine besonderen Steuern für Kryptowährungen oder digitale Vermögenswerte. Zudem gibt es auch keine Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Kapitalgewinnsteuer, Körperschaftsteuer, Quellensteuer oder sonstige Steuern. Damit sind sowohl die Ausgabe, der Besitz und die Übertragung oder Veräußerung von Kryptowährungen auf den Kaimaninseln steuerfrei.

Natürliche Personen

Auf den Kaimaninseln gibt es keine Beschränkungen oder Lizenzanforderungen, die speziell auf den Besitz, das Halten oder den Handel von Kryptowährungen auf privater Ebene abzielen. Einzelpersonen, die auf eigene Rechnung handeln, haben deshalb keinerlei steuerliche Verpflichtungen und müssen Ihre Tätigkeiten weder deklarieren, noch versteuern.

Steuern für Kryptounternehmen

Generell gibt es für Unternehmen auf den Kaimaninseln keine Besteuerung. Unternehmen, die hier gegründet oder registriert wurden, können sogar eine Steuerbefreiungsbescheinigung beantragen, um sich von allen Steuern zu befreien, die vielleicht in Zukunft erhoben werden könnten.

Es gibt allerdings einige Richtlinien im VASP-Gesetz, die von allen hier gegründeten oder registrierten Unternehmen berücksichtigt werden müssen, die eine Dienstleistung im Zusammenhang mit virtuellen Vermögenswerten anbieten. Eine Dienstleistung für virtuelle Vermögenswerte bezeichnet unter anderem eines der folgenden Beispiele:

  • Die Ausgabe von virtuellen Vermögenswerten wie Kryptowährungen

  • Umtausch zwischen virtuellen Vermögenswerten und Fiat-Währungen

  • Konvertierung zwischen mehreren Formen von virtuellen Vermögenswerten

  • Übertragung von virtuellen Vermögenswerten

Nach dem VASP-Gesetz müssen sich Unternehmen, die Dienstleistungen für digitale Vermögenswerte anbieten möchten, bei den entsprechenden Behörden registrieren und lizenzieren lassen.

Krypto-Mining auf den Kaimaninseln

Das Mining von Kryptowährungen ist auf den Kaimaninseln derzeit nicht gesetzlich geregelt. Es wird auch nicht im VASP-Gesetz erwähnt, wodurch es weiterhin eine unregulierte Tätigkeit bleibt. Generell ist das Krypto-Mining auf den Kaimaninseln erlaubt, aufgrund der hohen Stromkosten in der Region ist es allerdings nicht empfehlenswert. Dafür sind andere Standorte, wie zum Beispiel VAE, geeigneter.

Fazit – Steueroase für Kryptowährungen

Die Kaimaninseln sind ein wahres Steuerparadies für Kryptounternehmen und Privatanleger. Die verschiedenen Arten von Kryptogeschäften werden zwar im Rahmen des VASP-Gesetzes geregelt, es gibt aber weiterhin keine Besteuerung von Kryptowährungen auf den Kaimaninseln. Für Unternehmen und Anleger im Kryptobereich gibt es deshalb kaum ein besseres Land für die Steueroptimierung.

Gerne unterstützen wir Sie, wenn Sie Ihren Wohn- oder Geschäftssitz auf die Kaimaninseln verlegen möchten. Wir haben schon mehreren Mandanten beim Umzug auf die Kaimaninseln geholfen und können auch Sie mit viel praktischem Know-how bei diesem wichtigen Schritt unterstützen.

 

Auch interessant:

Buchen Sie jetzt ein Beratungsgespräch & reduzieren oder eliminieren Sie Steuern auf Krypto-Einkünfte

Wenn auch Sie die Steuerbelastung auf Einkünfte aus Kryptowährungen optimieren möchten, dann buchen Sie jetzt ein Beratungsgespräch, um Ihre Situation und konkrete Lösungsansätze zu besprechen.